Kindergarten-Gebühren // Der Zuschuss fällt weg – und der Freistaat zahlt trotzdem mehr

Landtagsabgeordneter Julian Preidl hat im Sozialministerium nachrechnen lassen, was die neue Kita-Finanzierung für zwei Kindergärten im Landkreis Cham bedeutet. Das Ergebnis passt nicht zu dem, was im Further Stadtrat gesagt wurde.

 

Cham. Es ist ein Satz, der dieser Tage in vielen Wohnzimmern im Landkreis fällt: Der Staat streicht den Kindergarten-Zuschuss, jetzt wird es für die Familien teuer.

Der Chamer Landtagsabgeordnete Julian Preidl (Freie Wähler), Mitglied des Sozialausschusses im Landtag, hat deshalb im Bayerischen Sozialministerium ausrechnen lassen, was die Reform für zwei konkrete Einrichtungen im Landkreis bedeutet: für die beiden städtischen Kindergärten in Furth im Wald und für das Kinderhaus Blaibach.

Das Ergebnis ist in beiden Fällen dasselbe. Der Freistaat zahlt nicht weniger, sondern mehr. In Furth im Wald steigt die staatliche Zahlung von 169.086 Euro im Jahr 2025 auf 222.757 Euro im Jahr 2029. Das sind 53.670 Euro mehr – ein Plus von fast 32 Prozent.

Zuerst die einfache Frage: Wer bezahlt eigentlich einen Kindergarten?

Ein Kindergartenplatz kostet viel mehr, als auf dem Gebührenbescheid steht. Stadtrat Andreas Roder hat es in der Further Sitzung offen ausgesprochen: Damit sich die Betreuung selbst trägt, müssten Eltern 300 bis 350 Euro im Monat zahlen.

Bezahlt wird ein Kindergarten von drei Seiten – von der Gemeinde beziehungsweise dem Träger, vom Freistaat Bayern und zu einem kleinen Teil von den Eltern.

In Furth im Wald liegt der Elternanteil bei 20 Euro im Monat für vier bis fünf Stunden Betreuung und bei 40 Euro für fünf bis sechs Stunden. Das ist im bayernweiten Vergleich ausgesprochen wenig. Den großen Rest tragen die Stadt und der Staat. Genau darum geht es in dieser Debatte.

Der 100-Euro-Zuschuss: Was er ist und wer ihn bekommen hat

Seit 2019 gibt es in Bayern den sogenannten Elternbeitragszuschuss. Er funktioniert so: Der Freistaat überweist 100 Euro pro Kindergartenkind und Monat an die Gemeinde, die Gemeinde reicht das Geld an den Träger des Kindergartens weiter – und der muss im Gegenzug den Elternbeitrag um denselben Betrag senken.

In Furth im Wald hat das faktisch zur Beitragsfreiheit geführt. Die Gebühr von 20 beziehungsweise 40 Euro war durch die 100 Euro mehr als abgedeckt. Was übrig blieb, verblieb beim Träger, hier also bei der Stadt. Für die beiden städtischen Kindergärten waren das rund 54.200 Euro im Jahr.

Und diese 54.200 Euro fallen ab 2027 tatsächlich weg. Das bestreitet niemand, auch Preidl nicht. Der Streit dreht sich um die Frage, was auf der anderen Seite der Rechnung steht.

Was sich zum 1. Januar 2027 ändert

Ab 2027 gibt es diesen Zuschuss nicht mehr. Das Geld verschwindet aber nicht.

Es nimmt einen anderen Weg. Bisher floss es über den Gebührenbescheid der Eltern. Künftig überweist der Freistaat es direkt an den Kindergarten – und zwar für jedes Kind, also auch für Krippen- und Hortkinder, die von dem alten Zuschuss nie etwas hatten. Im Gesetz ist ausdrücklich festgeschrieben, dass dieses Geld in voller Höhe im Kita-System bleibt.

Dazu kommt frisches Geld. Der Freistaat erhöht seine Zahlungen an die Kindergärten bis 2029 um ein Viertel, das sind rund 800 Millionen Euro mehr pro Jahr. Bis 2030 fließen knapp drei Milliarden Euro zusätzlich ins System.

Und ab Januar 2027 gibt es erstmals Geld für sogenannte Teamkräfte: für Küchen-, Reinigungs- und Verwaltungskräfte, damit die Erzieherinnen wieder mehr Zeit für die Kinder haben. Für die beiden Further Kindergärten sind das 23.000 Euro im Jahr 2027 und 32.200 Euro im Jahr 2029. Aus den bisherigen Programmen für solche Hilfskräfte hat Furth im Wald keinen einzigen Euro erhalten – dieses Geld ist für die Stadt komplett neu.

Die Rechnung für Furth im Wald, schwarz auf weiß

Preidl hat sich die Zahlen nicht selbst zusammengestellt, sondern im Ministerium anfordern lassen. Grundlage sind die tatsächlich gemeldeten Daten des Jahres 2025 – Waldkindergarten mit 26 Plätzen und Tradinno-Kids mit 20 Plätzen, im Jahresdurchschnitt 45,8 Kinder.

So viel Geld schickt der Freistaat für diese beiden Häuser:

Jahr

Zahlung des Freistaats

mehr als 2025

in Prozent

2025

169.086 Euro

–

–

2026

187.263 Euro

+ 18.177 Euro

+ 10,8 %

2027

191.337 Euro

+ 22.250 Euro

+ 13,2 %

2029

222.757 Euro

+ 53.670 Euro

+ 31,7 %

Berechnung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 27. Juli 2026. Es hendelt sich um eine Prognose auf Basis der Kinderzahlen von 2025; die Annahmen sind am Ende dieser Mittelung offen gelegt.

 

Auf ein einzelnes Kind heruntergerechnet: Der Freistaat gibt heute rund 307 Euro pro Kind und Monat. 2027 sind es rund 348 Euro, 2029 rund 405 Euro.

Der Zuwachs von knapp 98 Euro ersetzt den weggefallenen 100-Euro-Zuschuss damit fast auf den Cent. Er landet nur an einer anderen Stelle: in der Kasse des Kindergartens statt auf dem Bescheid der Eltern.

Die Gegenrechnung in drei Zeilen

Wer wissen will, ob die Reform Furth im Wald Geld kostet, muss beide Seiten anschauen. Sie sehen so aus:

•     Was wegfällt: der Beitragszuschuss und zwei kleinere Zusatztöpfe, zusammen 54.293 Euro im Jahr.

•     Was dazukommt: Die übrigen Zahlungen des Freistaats an die beiden Häuser steigen von 114.794 Euro (2025) auf 191.337 Euro (2027) – ein Plus von 76.543 Euro.

•     Unterm Strich: 22.250 Euro mehr. Der Freistaat ersetzt den weggefallenen Zuschuss also nicht nur, er legt noch etwas obendrauf.

Anders gesagt: Die Stadt Furth im Wald könnte die Betreuung in ihren beiden Kindergärten ab 2027 auch weiterhin völlig beitragsfrei anbieten – und hätte trotzdem rund 22.250 Euro mehr in der Kasse als 2025. Das gilt für die Einnahmenseite; dass gleichzeitig auch die Kosten steigen, bestreitet niemand.

 

„Wer sagt, der Staat kürze bei den Kindergärten, muss mir erklären, wie aus 169.000 Euro durch eine Kürzung 222.000 Euro werden. Diese Rechnung geht nicht auf,“ stellt Landtagsabgeordneter Julian Preidl fest.

 

Preidl steht mit dieser Einschätzung nicht allein. Familienministerin Ulrike Scharf hat im Mai denselben Vorwurf aus München zurückgewiesen: Die Behauptung, der 100-Euro-Zuschuss werde gestrichen, sei falsch, alle Mittel blieben im Kita-System. Auch dort hatte die Stadtspitze eine kommunale Sparentscheidung mit der Reform begründet.

Der Vergleich: das Kinderhaus Blaibach

Damit deutlich wird, dass Furth kein Sonderfall ist, hat Preidl eine zweite Einrichtung rechnen lassen: das Kinderhaus Blaibach mit 95 Plätzen, davon 20 für Krippenkinder.

Dort steigt die Zahlung des Freistaats von 317.183 Euro im Jahr 2025 auf 364.530 Euro im Jahr 2027 und auf 421.716 Euro im Jahr 2029. Das ist ein Plus von 104.533 Euro oder 33 Prozent.

Blaibach gewinnt sogar noch etwas stärker als Furth. Der Grund ist einfach: Den alten 100-Euro-Zuschuss gab es nur für Kindergartenkinder. Jetzt wird das Geld auf alle Kinder verteilt – und Blaibach hat eine Krippe.

An dieser Stelle widerspricht Preidl den Eltern ausdrücklich nicht

Eines will der Abgeordnete nicht kleinreden: Für die Further Familien wird es tatsächlich teurer. Wer bisher nichts gezahlt hat, findet ab Januar 2027 einen Betrag auf dem Bescheid. Das ist eine echte Belastung, und niemand sollte den Eltern etwas anderes erzählen.

Preidl rechnet aber vor, woraus dieser Betrag besteht. Eine Familie mit fünf bis sechs Stunden Betreuung zahlt heute 0 Euro. Ab Januar 2027 sollen es 140 Euro im Monat sein:

•     40 Euro davon sind die Gebühr, die die Stadt schon immer erhoben hat und die bisher der Freistaat übernommen hat. Dieser Teil hat mit der Reform zu tun.

•     100 Euro sind neu. Diese Erhöhung hat der Further Stadtrat beschlossen. Sie fließt vollständig in den städtischen Haushalt.

Es ist also nicht so, dass sich für die Familien nichts ändert. Aber die 100 Euro, über die alle sprechen, kommen nicht aus München.

„Ich verstehe jede Familie, die jetzt neu rechnen muss. Nur muss man den Eltern auch sagen, wer welchen Teil der Rechnung beschlossen hat,“ wägt MdL Preidl die Fakten ab.

Und was ist mit den 836.000 Euro?

Dass der Stadtrat handeln muss, ist nachvollziehbar. Bürgermeister Sandro Bauer hat in der Sitzung offengelegt, dass die Stadt 2025 bei der Kinderbetreuung ein Defizit von 836.000 Euro getragen hat. Dazu kommt, dass die Kommunale Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Furth im Wald zu einem Konsolidierungskonzept aufgefordert hat – die Chamer Zeitung nennt das als ersten Grund für die Erhöhung.

Preidl nimmt das ausdrücklich ernst. Über das Defizit müsse man reden, sagt er, und keiner Gemeinde nehme er ihre Haushaltssorgen übel. Nur sei die Kita-Reform nicht die Ursache dieses Defizits. Sie mache das Loch kleiner, nicht größer.

Zur Einordnung. Die Erhöhung um 100 Euro bringt der Stadt rund 55.000 Euro im Jahr – fast genau den Betrag, den sie über den Beitragszuschuss verliert. Das ist die Rechnung, die im Stadtrat aufgemacht wurde, und für sich genommen geht sie auf.

Sie lässt nur die andere Seite weg. Dieser Verlust ist längst ersetzt: Die übrigen Zahlungen des Freistaats an die beiden Häuser steigen um 76.543 Euro und damit um deutlich mehr, als der Zuschuss ausgemacht hat. Wer beide Seiten zusammenrechnet, landet 2027 bei einem Plus von 22.250 Euro und 2029 bei einem Plus von 53.670 Euro. Die 100 Euro sind damit nicht die Folge der Reform, sondern eine zusätzliche Einnahme der Stadt.

Was Preidl den Gemeinden im Landkreis anbietet

Der Abgeordnete wirbt dafür, Gebührensatzungen erst dann zu beschließen, wenn die neuen Förderzahlen auf der Einnahmenseite eingerechnet sind. Dazu macht er drei konkrete Zusagen:

•     Die Rechnung für jede Einrichtung. Alle 39 Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Cham und alle kirchlichen und freien Träger können über sein Büro dieselbe Vergleichsrechnung für ihre eigenen Häuser anfordern – kostenlos und unabhängig vom Parteibuch.

•     Offene Karten bei jeder Erhöhung. Wenn Gebühren steigen, sollen die Eltern erfahren, welcher Teil auf gestiegene Personal- und Sachkosten zurückgeht und welcher auf die Haushaltslage der Kommune. Träger werden künftig angewiesen, über die staatlichen Leistungen zu informieren.

 

Was Eltern jetzt wissen sollten

Ermäßigung beantragen. Wo der Beitrag eine Familie überfordert, kann eine Ermäßigung beantragt werden – zuständig ist das Amt für Jugend und Familie des Landkreises Cham. Besonders für Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen lohnt der Weg.

Steuer nicht vergessen. Kinderbetreuungskosten können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Nachfragen beim Träger. Eltern können und sollen ihren Kindergarten fragen, wie viel staatliche Förderung er erhält. Die Zahl steht jeder Einrichtung zur Verfügung.

Zum Nachrechnen: die Annahmen der Prognose

Es handelt sich um eine Prognose, nicht um eine Garantie. Die Kinderzahlen und die Betreuungszeiten des Jahres 2025 werden für die Folgejahre einfach fortgeschrieben. In der Wirklichkeit werden sich diese Werte ändern.

Eingerechnet sind nur die Tarifsteigerungen, die sich heute schon abschätzen lassen und die der Freistaat jedes Jahr regelhaft nachvollzieht (angenommen 4,3 Prozent pro Jahr). Vorkurse sowie Ferien- und Kurzzeitbuchungen sind nicht enthalten.

Unterstellt ist, dass die neue Teamkräftepauschale für alle Plätze gewährt werden kann. Furth im Wald profitiert dabei besonders, weil beide Einrichtungen unter 50 Plätze haben und deshalb die volle Pauschale von 500 Euro je Platz erhalten – kleine Häuser im ländlichen Raum gewinnen hier.

Der Vollständigkeit halber, weil Preidl auch die Schwachstelle offenlegt: Rechnet man die Teamkräftepauschale heraus, bleibt die Förderung in Furth im Wald 2027 mit einem Minus von 0,4 Prozent praktisch unverändert und steigt bis 2029 um 12,7 Prozent. Die Teamkräftepauschale ist allerdings kein Rechentrick, sondern ein gesetzlicher Anspruch, der bisherige befristete Programme ersetzt – und aus diesen Programmen hat Furth bisher nichts erhalten.

Die vollständigen Berechnungen für Furth im Wald und Blaibach stellt das Büro des Abgeordneten Medien, Gemeinden und Trägern auf Anfrage zur Verfügung.

Hintergrund: Was die Reform bringt

•     25 Prozent mehr staatliche Betriebskostenförderung ab 2029 – rund 800 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr, allein vom Freistaat getragen.

•     Knapp 3 Milliarden Euro zusätzlich bis 2030. Bereits 2026 wurde die Förderung im Vorgriff um 280 Millionen Euro erhöht.

•     Teamkräfte: rund 284 Millionen Euro im Jahr 2027, ab 2028 rund 400 Millionen Euro jährlich für Küchen-, Reinigungs- und Verwaltungskräfte.

•     Weniger Bürokratie: Viele Einzelprogramme werden zu festen Pauschalen zusammengefasst. Bisher befristete Förderungen werden dauerhaft im Gesetz verankert.

•     Inklusion: Die um 350 Prozent erhöhte Förderung für Kinder mit Behinderung wird künftig nicht mehr gekürzt, wenn die Eingliederungshilfe vorübergehend ausfällt.

•     Überprüfung: Zum 1. November 2030 muss die Staatsregierung dem Landtag berichten, wie die Reform tatsächlich gewirkt hat.

 

Rückfragen und Anforderung der Vergleichsrechnung:

Bürgerbüro Julian Preidl, MdL

Addr.  Grünwaldstraße 3, 93413 Cham

Tel.     +49 (0) 9971 – 765 4779

E-Mail kontakt@julianpreidl.de

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