Abschiebungen aus Cham: Preidl informiert sich am Amtsgericht
Seit diesem Monat ist das Amtsgericht in der Kreisstadt eines von nur noch neun Orten in Bayern, die sich um Abschiebeverfahren kümmern. Das hat zum einen viele Vorteile, doch birgt auch Umstellungen. Der Direktor gibt dem örtlichen Landtagsabgeordneten Julian Preidl eine Einsicht, auch in die Abschiebezelle.
Das Amtsgericht Cham ist seit dem 1. Juli 2025 offiziell einer von nur neun zentralen Standorten in Bayern für Abschiebeverfahren. Neben Hof und Weiden fällt damit nun auch in Cham die letzte Entscheidung über den Verbleib abgelehnter Asylbewerber. Für Landtagsabgeordneten Julian Preidl, FREIE WÄHLER, ein deutliches Signal: „Der Rechtsstaat zeigt Gesicht. Es tut sich etwas – bei Kontrolle, Grenzschutz und Verfahrenstransparenz.“
Bei einem Vor-Ort-Termin informierte sich Preidl über den aktuellen Stand der baulichen und organisatorischen Maßnahmen. Unterm Dach des Amtsgerichts Cham wird derzeit umgebaut: Die veralteten, sogenannten „Vorführzellen“ werden modernisiert, ausgestattet mit robusteren Toilettenanlagen und angepassten Betten. Diese Maßnahme sei notwendig, um Migranten, die zur Anhörung erscheinen, sicher und menschenwürdig unterzubringen, so Direktor Dr. Thomas Strauß. „An manchen Tagen kommen fünf oder sechs Fälle auf einmal, da braucht es praktikable Lösungen.“
Hintergrund: Zentralisierung bringt Qualität und Effizienz
Der Bayerische Oberste Rechnungshof hatte im Vorfeld die landesweite Zuständigkeit für Abschiebeverfahren auf neun Standorte konzentriert. Zuvor mussten sich alle 73 Amtsgerichte in Bayern mit den komplexen Verfahren vertraut machen – meist nur alle paar Monate. Für Preidl ist die Reform ein klares Plus: „Wenn Verantwortung gebündelt wird, steigt die Qualität. Kommunikation wird effizienter, Entscheidungen rechtssicherer.“
Strauß bestätigt das: „Die Anträge der Zentralen Ausländerbehörde sind teils bis zu 40 Seiten lang. Früher mussten vier bis fünf Sachbearbeitende mit über 70 Richtern kommunizieren – heute sind es neun Gerichte mit festen Ansprechpartnern.“
Neue Aufgaben, bewährtes Personal
Aktuell wird die neue Aufgabe mit einer halben Richterstelle im bestehenden Team gestemmt. Zudem hat das Oberlandesgericht Cham einen zusätzlichen Verwaltungsbeamten zugewiesen. Bei Bedarf greift eine eingerichtete Rufbereitschaft – auch am Wochenende – um etwa kurzfristige Entscheidungen nach polizeilichen Zugriffen an der Grenze zu ermöglichen.
Bereits 2022 verzeichnete Cham über 500 Zurückschiebungen – auch aufgrund der Grenznähe. „Die Lage hat sich seither etwas beruhigt“, erklärt Strauß.
Abschiebeverfahren: Zwischen Recht, Menschlichkeit und Realität
Die Zuständigkeit umfasst alle Fälle, bei denen Asylbewerber nach rechtskräftiger Ablehnung nicht freiwillig ausreisen. „Dann ist der Rechtsweg erschöpft, die Rückführung muss erfolgen – binnen 30 Tagen“, erklärt Strauß. Problematisch ist häufig, dass Betroffene untertauchen. In diesen Fällen muss das Amtsgericht auf Antrag eine einstweilige Anordnung zur Festnahme erlassen.
MdL Preidl lobt die neue Struktur: „Die Verfahren sind sensibel und dürfen nicht ins Leere laufen. Wenn wir weiterhin als sicherstes Bundesland Deutschlands gelten wollen, müssen wir auch konsequent handeln.“
Gleichzeitig betont Preidl, dass Abschiebungen nach rechtsstaatlichen Kriterien erfolgen. „Niemand wird ohne rechtliches Gehör abgeschoben. Jeder kann anwaltlich vertreten sein. Aber es muss auch klar sein: Wer kein Bleiberecht hat, muss das Land verlassen.“
Digitalisierung beschleunigt Verfahren
Ein zusätzlicher Modernisierungsschub kommt durch die vollständige Umstellung auf die elektronische Akte (eAkte) – ein zentrales Projekt im gesamten Justizwesen. „Das hilft uns enorm, gerade bei kurzfristigen Entscheidungen und in der Zusammenarbeit mit Polizei und Ausländerbehörde“, sagt Strauß.
Preidl abschließend: „Cham ist nun Teil eines zentralen Sicherheits- und Rechtsprojekts in Bayern. Das zeigt: Der Staat handelt – rechtlich sauber, menschlich klar und organisatorisch effizient.“