Nachts einkaufen? Das muss möglich sein, findet Julian Preidl

Wer den ganzen Tag arbeitet, kommt kaum in ein Kaufhaus. Dann wird die Jeans einfach abends auf der Couch übers Handy bestellt. Und das schadet den Einzelhändlern vor Ort. Der Landtagsabgeordnete Julian Preidl fordert zusätzlich zur geplanten Änderung des Ladenschlussgesetzes, zu der der Ministerrat jetzt zugestimmt hat, eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes.

Frey beweist, dass es geht. Das Modekaufhaus im Herzen der Kreisstadt Cham lädt zur Modenschau mit late night shopping, die Kassen und das Restaurant öffnen bis 23 Uhr – und die Kunden nehmen es an. In einer lockeren Atmosphäre mit Musik, Getränken und gut gelauntem Personal wandert das ein oder andere Kleidungsstück fürs Frühjahr über die Ladentheke.

„Einkaufen vor Ort muss heutzutage ein Event sein. Es muss Vorteile bringen für die, die ins Geschäft gehen. Kompetente Ansprechpartner und eine gute Beratung sind da essentiell, aber es muss noch mehr Anreize geben, zum Beispiel die Möglichkeit, auch nach dem eigenen Feierabend noch einkaufen zu gehen. Deshalb diskutieren wir gerade eine Änderung des Bayerischen Ladenschlussgesetzes. Damit das aber funktionieren kann, brauchen wir auch eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes!“, erklärt Julian Preidl, Landtagsabgeordneter der FREIEN WÄHLER.

Auf den ersten Entwurf des Ladenschlussgesetzes haben sich 26 Verbände und Interessensvertretungen gemeldet und ihre Meinungen und Änderungsvorschläge eingebracht. Diese wurden bewertet und die Möglichkeiten abgewogen. Für die Regelung zum Ladenschluss ist das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig. Die Verantwortlichen haben mit diesem Input eine Vorlage erarbeitet, die dann mit der Staatsregierung und den beteiligten Ressorts abgestimmt wurde und jetzt im Ministerrat eingebracht wurde. Der hat zugestimmt, die nächsten Schritte sind Beratungen und Lesungen im Landtag, sodass das neue Ladenschlussgesetz voraussichtlich im Sommer inkrafttreten kann.

Es bietet mehr Freiheiten für Gemeinden und Einzelhändler. So können Gemeinden bis zu acht verkaufsoffene Nächte festlegen, die Händler selbst bis zu vier individuelle. Dafür braucht es auch keinen besonderen Anlass mehr. Lockerungen gibt es auch bei 24-Stunden-Läden ohne Personal. Bislang in Diskussion, ob sie – anders als herkömmliche Supermärke - auch sonntags und an Feiertagen offen haben dürfen, legt das neue Gesetz fest: sie dürfen! Bei einer Verkaufsfläche bis zu 150 Quadratmeter und die Gemeinde selbst könnte die Öffnungszeiten auch noch einschränken, wenn gewünscht, doch acht Stunden pro Tag stehen fest, auch an Sonn- und Feiertagen. Ähnliches im Tourismus, die Gemeinden dürfen selbst entscheiden, ob an Sonn- und Feiertagen Tourismusverkauf zugelassen wird, im neuen Ladenschlussgesetz finden sich konkrete und überprüfbare Kriterien dazu. Auch was verkauft wird, wurde neu geregelt und ist jetzt einfacher umzusetzen.

Damit die Flexibilisierung des Ladenschlussgesetzes auch umgesetzt werden, braucht es nach Preidl zudem eine Novellierung des Arbeitszeitgesetzes. Diese kann jedoch nur auf Bundesebene erfolgen. Denn Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz sind Bundesgesetze, lediglich die Überwachung der Bestimmungen der Gesetze ist Aufgabe der Bundesländer. Grundsätzlich darf die tägliche Arbeitszeit
nicht länger als acht Stunden betragen. Nur in Ausnahmefällen kann sie auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen ein entsprechender Ausgleich geschaffen wird (z. B. durch kürzere Arbeitszeiten an anderen Tagen). Preidl schlägt deshalb eine freiwillige Arbeitszeitenerweiterung vor, aber nur bei eindeutiger Einwilligung der Angestellten und ohne Druckmöglichkeiten des Arbeitgebers.

„Eine Modeberaterin oder ein Modeberater beispielsweise darf laut dem derzeitigen Arbeitsschutzgesetz an langen Öffnungstagen nicht noch länger arbeiten, obwohl die Person aufgrund des Andrangs durch die Veranstaltung sehr motiviert ist. Die Veranstaltungen werden meistens parallel zu den regulären Öffnungszeiten vorbereitet, anschließend wird bis spät in die Nacht verkauft. Mitarbeiter sollten freier entscheiden können, wann sie sich den Ausgleich nehmen und wie lange sie am Stück freiwillig arbeiten wollen. Es ist doch nachvollziehbar, wenn Mitarbeiter gerne bei großem Andrang während einer Shoppingnacht an einem Freitag länger arbeiten, dafür aber am ruhigen Montag die Überstunden abbauen will, wenn sowieso weniger los ist. Mit dem derzeitigen Gesetz ist das so nicht möglich“, erklärt Preidl und verweist auf die neue Bundesregierung.

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