Verbesserungen im Hochwasserschutz: Preidl begrüßt neues Wassergesetz

Der Umgang mit der kostbaren Ressource Wasser wird nun gravierend verbessert. Es wird die Trinkwasserversorgung gestärkt, der Hochwasserschutz optimiert und daneben auch noch Bürokratie abgebaut. Der Landtagsabgeordnete Julian Preidl erklärt die Auswirkungen des neuen Wassergesetzes für den Landkreis Cham.

Ob der Regen, der beim Biertor fließt, oder die Flussbühne am Esper in Roding – Gewässer gehören durchaus zum Bild des Landkreises Cham. Jeden Tag benutzen wir die wertvolle Ressource: zum Trinken, Zähneputzen oder Baden. Doch dieser Rohstoff gehört auch geschützt und geschont. Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung ein neues Wassergesetz angestoßen. Der Ministerrat hat dann heute eine umfassende Novelle des Bayerischen Wassergesetzes beschlossen. Mit dem Beschluss macht er den Weg für die Einführung eines sogenannten „Wassercents“ frei, erleichtert den Hochwasserschutz, stärkt die Trinkwasserversorgung weiter und vereinfacht, digitalisiert und beschleunigt wasserrechtliche Verfahren.

„Mit der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes wird ein Wasserentnahmeentgelt für Grundwasser eingeführt. Dass das Bayerische Kabinett den von den Regierungsfraktionen in Zusammenarbeit mit zahlreichen Verbänden vorgelegten Entwurf unterstützt, zeigt die Handlungsfähigkeit der Bayernkoalition. Mit der Novelle gehen wir einen wichtigen Schritt, die kostbare Ressource Grundwasser für kommende Generationen zu schützen. Die Höhe der Abgabe liegt im Cent-Bereich pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser. Für alle Wasserentnehmenden gilt bei Brunnen ein Freibetrag von 5.000 Kubikmeter pro Jahr. Das bedeutet: Man zahlt erst ab der Menge, die 5.000 Kubikmeter übersteigt“, erklärt Julian Preidl, Landtagsabgeordneter der FREIEN WÄHLER aus Bad Kötzting.

Bürokratieabbau und Zweck

„Wir wollen Bürokratie im Freistaat abbauen. Ich bin daher sehr froh, dass es uns gelungen ist, dass die Abgabe einfach, digital und nachhaltig erfolgen wird. Die Einnahmen aus dem Wassercent fließen nicht in den allgemeinen Haushalt des Staates, sondern werden zweckgebunden ausschließlich für Maßnahmen zum Wasserschutz und für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung verwendet“, spricht sich der MdL für die Neuerungen aus.

Preidl erklärt weiter, dass zur Sicherung der Trinkwasserversorgung zudem gesetzlich festgelegt werde, dass eine Wasserentnahme zum Zweck der öffentlichen Wasserversorgung Vorrang vor anderen Nutzungen habe. Außerdem solle es im Bereich des Hochwasserschutzes weitere Verbesserungen geben.

„Damit der Hochwasserschutz bei jeglichen Planungen mehr Beachtung findet, soll diesem Thema ein besonderer Stellenwert eingeräumt werden. Das bedeutet, dass die Hochwasservorsorge bei allen Entscheidungen als vorrangiger Belang in Abwägungsentscheidungen eingeht. Daneben sollen wasserrechtliche Verfahren weiter beschleunigt und digitalisiert werden. Insbesondere wird die bayernweite Einführung eines digitalen Wasserbuchs den Verwaltungsvollzug erleichtern“, so Preidl abschließend.

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