Schluss mit veralteter Regelung: Julian Preidl präsentiert neues Gesetz für Öffnungszeiten

Weniger Bürokratie, mehr Eigenständigkeit, mehr Flexibilität – das verspricht das neue Ladenschlussgesetz. Die aktuelle Regelung ist fast 70 Jahre alt und gehörte dringend modernisiert. So gibt es nun zum Beispiel klare Regelungen für Kleinstsupermärkte, wie der in der Gemeinde Pösing. Aufatmen auch in Städten wie Bad Kötzting: die für dieses Jahr geplanten verkaufsoffenen Sonntage können stattfinden.

Der Bayerische Landtag hat am Donnerstag in Zweiter Lesung das neue Ladenschlussgesetz beschlossen. Nach jahrelangem Druck der FREIE WÄHLER-Fraktion erhält Bayern damit erstmals eine eigene, zeitgemäße Regelung für Ladenöffnungszeiten – ein bedeutender Fortschritt für die kommunale Gestaltungshoheit und die regionale Wirtschaft auch im Landkreis Cham, wie Julian Preidl, Landtagsabgeordneter der FREIEN WÄHLER aus Bad Kötzting erklärt.

 

„Wir haben die entscheidenden Weichen gestellt und das bestehende Bundesrecht von 1956 endlich durch ein modernes, praxisnahes Landesgesetz ersetzt – ein großer Gewinn für Kommunen, Einzelhandel und Nahversorgung.“ Eine der wichtigsten Neuregelungen hebt Preidl besonders hervor: „Digitale, personalfreie Kleinstsupermärkte bis 150 Quadratmeter dürfen künftig rund um die Uhr öffnen. Das stärkt die Nahversorgung gerade im ländlichen Raum, wirkt Fachkräftemangel entgegen und erfolgt ganz ohne zusätzlichen Arbeitsdruck für Beschäftigte.“

 

Darüber hinaus bringt das neue Ladenschlussgesetz mehr Flexibilität und weniger Bürokratie für Städte und Gemeinden. Die Kommunen erhalten mehr Gestaltungsspielraum: Mit bis zu acht gemeindeweiten und vier individuellen verkaufsoffenen Einkaufsnächten pro Jahr können sie Veranstaltungen besser planen und lokale Wirtschaftskreisläufe stärken.

 

Zugleich bleibt Bewährtes erhalten, sagt der Landtagsabgeordnete: „Die bisherige Regelung zur Ladenöffnung am ersten Adventssonntag wird nicht gestrichen – viele Städte nutzen diesen Tag seit Jahren erfolgreich für verkaufsoffene Veranstaltungen“, betont Preidl. Auch für die Übergangszeit werde vorgesorgt: Genehmigungen, die von den bisher zuständigen Regierungen bereits erteilt wurden, behalten bis Ende 2025 ihre Gültigkeit. Das schaffe Planungssicherheit für Kommunen, Veranstalter und Einzelhandel.

 

Die allgemeinen Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr bleiben auch im neuen Ladenschlussgesetz bestehen. „So stellen wir sicher, dass der Schutz von Sonn- und Feiertagen ebenso gewahrt bleibt wie die berechtigten Interessen von Familien und Beschäftigten“, unterstreicht Preidl abschließend.

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